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Ein Mietprozess kann teuer werden. Aus Angst vor den Kosten verzichtet daher manch einer auch bei guten Erfolgsaussichten auf den Gang zum Gericht.

Die Kosten eines Prozesses zahlt immer der Verlierer – und da kommt einiges zusammen: Das Honorar für den eigenen und den gegnerischen Anwalt, die Gerichtskosten und eventuell die Kosten für einen Sachverständigen. Wird der Prozess zum Teil verloren, müssen die Kosten anteilig übernommen werden, auch bei einem Vergleich werden sie aufgeteilt. Die Höhe richtet sich nach dem Streitwert, das heißt danach, welcher Geldbetrag eingeklagt wird oder wie hoch das wirtschaftliche Interesse der Parteien ist. 

Beispiele:

Wehrt sich ein Mieter gegen eine monatliche Mieterhöhung von 85,00 €, liegt das Prozesskostenrisiko für die erste Instanz bei etwa 945,00 €. Das ist mehr als das 31-fache des Beitrages für unsere Rechtsschutzversicherung!

Wird eine Mietsicherheit von 1.600,00 € eingeklagt, liegen die Kosten eines Prozesses bei über 1.200,00 € für die erste Instanz.

Bei einer Eigenbedarfskündigung für eine Wohnung mit einer Kaltmiete von 600,00 € können die Kosten für die erste Instanz über 3.370,00 € betragen.

Die Kosten für eine zweite Instanz sind jeweils noch höher als die für die erste Instanz. In obigen Beispielsfällen belaufen sie sich auf etwa 1.100,00 €, 1.400,00 € und 3.900,00 €.

Mieterrechte lassen sich auch außergerichtlich besser durchsetzen, wenn man notfalls den Gang vor das Gericht nicht scheuen muss.

Wir empfehlen unseren Mitgliedern daher dringend den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung.

 
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