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                                 gültig ab 01.01.2017

Mitgliedsbeitrag                                                             48,00 €

Aufnahmebeitrag (mit SEPA Lastschriftmandat)                   15,00 €

Aufnahmebeitrag (ohne SEPA Lastschriftmandat)                 18,00 €

Beitrag für die Rechtsschutzversicherung  (optional)             30,00 €

Beitrag Nicht-Wohnraum-Mietverhältnis                              95,00 €

Inklusivbeitrag 365 (nur mit Verpflichtungsschein)                91,00 €

Fördermitgliedschaft                                                       30,00 €

Kostenpauschale für außergerichtliche Vertretung u.a.          22,50 €

Mahnkosten je Mahnung                                                   6,00 €

ANMERKUNGEN

Für Empfänger von Arbeitslosengeld II u.a. besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme durch das Jobcenter. Bitte holen Sie sich vor dem Beitritt einen Verpflichtungsschein bei Ihrem Jobcenter.

Mit Verpflichtungsschein gewähren wir den ermäßigten Inklusivbeitrag 365, der folgende Leistungen beinhaltet:

  • Aufnahmebeitrag
  • Rechtsberatung für 365 Tage ab Beitritt unabhängig vom Kalenderjahr
  • Kostenpauschale für eine außergerichtliche Angelegenheit
  • Beitragsfreiheit im 2. Kalenderjahr

Der Beitrag gilt grundsätzlich nur für ein Wohnungsmietverhältnis. Beiträge für Mitglieder mit gewerblichen Mietverhältnissen auf Anfrage.

Bei der Aufnahme ist mindestens ein Jahresbeitrag zu zahlen. Die Folgebeiträge sind jeweils zum Anfang eines Jahres fällig, ohne dass es einer gesonderten Rechnungsstellung bedarf.

Das Mitglied hat bei der Erteilung einer Einzugsermächtigung für eine ausreichende Kontodeckung zu sorgen. Der Mieterladen e.V. kann vom Mitglied den Ersatz der ihm entstandenen Kosten verlangen, es sei denn die Entstehung der Kosten ist vom MIETERLADEN e.V. zu vertreten.

Das Mitglied hat dem MIETERLADEN e.V. die Kosten zu erstatten, die ihm für das Ausfindigmachen einer geänderten Anschrift entstehen, wenn diese nicht mitgeteilt wurde (z.B. Meldeanfrage/EMA).

Für Mitglieder mit Nicht-Wohnraum-Mietverhältnissen und bei Abschluss der Rechtsschutzversicherung ist die Erteilung einer Einzugsermächtigung obligatorisch.

Für die Fördermitgliedschaft gelten besondere Regelungen. Sprechen Sie uns bei Bedarf bitte an.

 
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