Beitrag für die Rechtsschutzversicherung (optional) 30,00 €
Beitrag Nicht-Wohnraum-Mietverhältnis 95,00 €
Inklusivbeitrag 365 (nur mit Verpflichtungsschein) 91,00 €
Fördermitgliedschaft 30,00 €
Kostenpauschale für außergerichtliche Vertretung u.a. 22,50 €
Mahnkosten je Mahnung 6,00 €
ANMERKUNGEN
Für Empfänger von Arbeitslosengeld II u.a. besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme durch das Jobcenter. Bitte holen Sie sich vor dem Beitritt einen Verpflichtungsschein bei Ihrem Jobcenter.
Mit Verpflichtungsschein gewähren wir den ermäßigten Inklusivbeitrag 365, der folgende Leistungen beinhaltet:
Aufnahmebeitrag
Rechtsberatung für 365 Tage ab Beitritt unabhängig vom Kalenderjahr
Kostenpauschale für eine außergerichtliche Angelegenheit
Beitragsfreiheit im 2. Kalenderjahr
Der Beitrag gilt grundsätzlich nur für ein Wohnungsmietverhältnis. Beiträge für Mitglieder mit gewerblichen Mietverhältnissen auf Anfrage.
Bei
der Aufnahme ist mindestens ein Jahresbeitrag zu zahlen. Die
Folgebeiträge sind jeweils zum Anfang eines Jahres fällig, ohne dass es
einer gesonderten Rechnungsstellung bedarf.
Das Mitglied hat bei der Erteilung einer Einzugsermächtigung für eine ausreichende Kontodeckung zu sorgen. Der Mieterladen e.V. kann vom Mitglied den Ersatz der ihm entstandenen Kosten verlangen, es sei denn die Entstehung der Kosten ist vom MIETERLADEN e.V. zu vertreten.
Das Mitglied hat dem MIETERLADEN e.V. die Kosten zu erstatten, die ihm für das Ausfindigmachen einer geänderten Anschrift entstehen, wenn diese nicht mitgeteilt wurde (z.B. Meldeanfrage/EMA).
Für Mitglieder mit Nicht-Wohnraum-Mietverhältnissen und bei Abschluss der Rechtsschutzversicherung ist die Erteilung einer Einzugsermächtigung obligatorisch.
Für die Fördermitgliedschaft gelten besondere Regelungen. Sprechen Sie uns bei Bedarf bitte an.