Home
Unsere Forderungen
Aktuelles
Rechtsprechung
Über uns
Satzung
Beiträge
Formulare
Unsere Leistungen
Unsere Berater
Links
Anfahrt
Öffnungszeiten
Impressum
 


vom 27.12.2013 gemäß § 7 der Satzung
iVm Anm. 8 der Beitragsordnung vom 13.12.2011


 
Mitgliedsbeitrag                                                             45,00 € 

Beitrag für die Rechtsschutzversicherung  (optional) *          30,00 € 

Kostenpauschale für außergerichtliche Vertretung u.a.          20,00 €

Mahnkosten je Mahnung                                                    6,00 € 

Aufnahmegebühr *                                                           8,00 €

ANMERKUNGEN

* Die Aufnahmegebühr entfällt, wenn beim Beitritt zugleich die  Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wird.

Für Empfänger von Arbeitslosengeld II besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme durch das Jobcenter. Bitte holen Sie sich vor dem Beitritt einen Verpflichtungsschein bei Ihrem Jobcenter.

Der Beitrag gilt grundsätzlich nur für ein Wohnungsmietverhältnis. Beiträge für Mitglieder mit gewerblichen Mietverhältnissen auf Anfrage.

Bei der Aufnahme ist mindestens ein Jahresbeitrag zu zahlen. Die Folgebeiträge sind jeweils zum Anfang eines Jahres fällig, ohne dass es einer gesonderten Rechnungsstellung bedarf.

Erfolgt der Beitritt nach dem 30.06. eines Jahres, wird die Hälfte des ersten Jahresbeitrages auf den Mitgliedsbeitrag für das zweite Jahr angerechnet.

Erfolgt der Abschluss der Rechtsschutzversicherung nach dem 30.06. eines Jahres, wird die Hälfte des ersten Versicherungsbeitrages auf den Versicherungsbeitrag für das zweite Jahr angerechnet.

Das Mitglied hat bei der Erteilung einer Einzugsermächtigung für eine ausreichende Kontodeckung zu sorgen. Der Mieterladen e.V. kann vom Mitglied den Ersatz der ihm entstandenen Kosten verlangen, es sei denn die Entstehung der Kosten ist vom MIETERLADEN e.V. zu vertreten.

Das Mitglied hat dem MIETERLADEN e.V. auch die Kosten zu erstatten, die ihm für das Ausfindigmachen einer geänderten Anschrift entstehen, wenn diese nicht mitgeteilt wurde (z.B. Meldeanfrage/EMA).

Für Mitglieder mit gewerblichen Mietverhältnissen und bei Abschluss der Rechtsschutzversicherung ist die Erteilung einer Einzugsermächtigung obligatorisch.


gültig ab dem 01.01.2014

 
Top