Sie können über den MIETERLADEN e.V. zu günstigen Konditionen eine Rechtsschutzversicherung für Mietangelegenheiten abschließen (nur für Wohnraum).
| 39,00 € |
| 20,00 € |
| 150,00 € |
| 300.000,00 € |
Die Rechtsschutzversicherung gilt ausschließlich für Gerichtsverfahren, nicht jedoch für die außergerichtliche Vertretung und Beratung. Letzteres wird durch den MIETERLADEN e.V. gewährleistet.
Vor Inanspruchnahme der Rechtsschutzversicherung ist eine Beratung durch den MIETERLADEN e.V. erforderlich.
Die Rechtsschutzversicherung gewährt Deckung erst nach einer dreimonatigen Wartezeit. Eine Kostenübernahme durch die Versicherung wird also nur gewährt, wenn der Streitgegenstand des Prozesses frühestens drei Monate nach Abschluss der Rechtsschutzversicherung entstanden ist.
Damit sich jeder einen Prozess leisten kann, bietet der Mieterladen eine Rechtsschutzversicherung zu günstigen Konditionen an.
Ein Mietprozess kann teuer werden. Aus Angst vor den Kosten verzichtet daher manch einer auch bei guten Erfolgsaussichten auf den Gang zum Gericht.
Die Kosten eines Prozesses zahlt immer der Verlierer – und da kommt einiges zusammen: Das Honorar für den eigenen und den gegnerischen Anwalt, die Gerichtskosten und eventuell die Kosten für einen Sachverständigen. Wird der Prozess zum Teil verloren, müssen die Kosten anteilig übernommen werden, auch bei einem Vergleich werden sie aufgeteilt. Die Höhe richtet sich nach dem Streitwert, das heißt danach, welcher Geldbetrag eingeklagt wird oder wie hoch das wirtschaftliche Interesse der Parteien ist.
Beispiele:
Wehrt sich ein Mieter gegen eine monatliche Mieterhöhung von 85,00 €, liegt das Prozesskostenrisiko für die erste Instanz bei über 1.035,00 €. Das ist ein Vielfaches des Beitrages für unsere Rechtsschutzversicherung!
Wird eine Mietsicherheit von 1.600,00 € eingeklagt, liegen die Kosten eines Prozesses bei etwa 1.330,00 € für die erste Instanz.
Bei einer Eigenbedarfskündigung für eine Wohnung mit einer Kaltmiete von 600,00 € können die Kosten für die erste Instanz über 3.700,00 € betragen.
Die Kosten für eine zweite Instanz sind jeweils noch höher als die für die erste Instanz. In obigen Beispielsfällen belaufen sie sich auf etwa 1.200,00 €, 1.500,00 € und 4.300,00 €.
Mieterrechte lassen sich auch außergerichtlich besser durchsetzen, wenn man notfalls den Gang vor das Gericht nicht scheuen muss.
Wir empfehlen unseren Mitgliedern daher den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung.