Wir können Sie nur beraten, wenn Sie bei uns Mitglied sind. Alles Wissenswerte über die Mitgliedschaft finden Sie in unserer Satzung und der Beitragsordnung.
Sie benötigen unsere Leistungen nicht (mehr), möchten unsere Arbeit aber dennoch unterstützen? Werden Sie Fördermitglied zu günstigen Konditionen!
Sie können sich hier ein Aufnahmeformular herunterladen.
Für Mitglieder haben wir hier einige Vorlagen zum herunterladen bereitgestellt.
Sie können die Mitgliedschaft im Mieterladen zum Ende eines Kalenderjahres kündigen, frühestens jedoch im Jahr nach dem Beitritt. Die Kündigung muss schriftlich (Brief oder Fax, keine E-Mail) erfolgen und bis zum 30.09. des Jahres bei uns eingegangen sein, damit sie zum Jahresende wirksam wird.
Mitgliederversammlung 2025
Die nächste Mitgliederversammlung wird voraussichtlich im 2. Quartal 2025 stattfinden. Wir werden an dieser Stelle rechtzeitig den genauen Termin und die Tagesordnung veröffentlichen.